Stiftungszweck
Ausschließlicher Zweck der Stiftung, die ganz ohne Verwaltungskosten auskommt, ist die finanzielle Förderung gemeinnütziger Projekte sowie die Unterstützung bedürftiger Einzelpersonen und Familien in Krankheits- und Notfällen in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen sozialen Einrichtungen (z.B. Sozialamt, Jugendamt, freie Wohlfahrtspflege etc.).
Auch in unserer wirtschaftlich starken Region leben Menschen, die durch Arbeitslosigkeit, Krankheit und oft auch durch finanzielle Probleme im Alter unverschuldet an den Rand der Gesellschaft geraten sind.
Oft schämen sie sich, zum Sozialamt zu gehen oder sie haben gerade so viel zum Leben, daß es dort keine ausreichende Hilfe gibt. Die Stiftung will unbürokratisch unterstützen, wo staatliche Hilfen nicht mehr greifen und der Fall ins soziale Netz droht.
Allerdings ist es unserer Stiftung grundsätzlich nicht möglich, sich um eingehende Einzelanfragen zu kümmern, da wir nicht in der Lage sind, die konkreten Voraussetzungen unserer Hilfsmaßnahmen und vor allem deren Auswirkung und Nachhaltigkeit zu beurteilen und zu kontrollieren.
Im Besonderen widmet sich unsere Stiftung der Wohnungslosenhilfe und übernimmt - solange entsprechender Bedarf besteht - vornehmlich die Finanzierung von Gepäckschließfachanlagen für Obdachlose.